
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
- 1. Geltungsbereich der AGB
Die Förde.Team GmbH & Co. KG i.G., Bovrup Kirkevej 64, 6200 Aabenraa (im Folgenden „Förde.Team“ genannt) erbringt sämtliche ihrer Leistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt). Der Vertragspartner (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) erkennt die Geltung der jeweils aktuellen Version der AGB an. Die Geltung abweichender Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn Förde.Team diesen nicht ausdrücklich widersprechen sollte. Förde.Team und der Auftraggeber werden im Folgenden gemeinsam auch die „Parteien“ genannt.
- 2. Gegenstand
- 2.1 Förde.Team ist Betreiber des unter der Internetadresse www.foerde.team zum Abruf bereitgehaltenen Internetangebotes.
- 2.2 Die zentrale Leistung von Förde.Team für den Auftraggeber liegt darin, für von dem Auftraggeber definierte Projekte Telefon- und Marketingdienstleistungen zu erbringen.
- 2.3 Der Auftraggeber liefert Förde.Team Datensätze, welche von Förde.Team zu be- und verarbeiten sind. .
- 2.4 Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Unterlagen und – wenn erforderlich – Softwarelizenzen und/oder -zugänge zur Verfügung.
- 3. Leistungen von Förde.Team
- 3.1 Kundenservice
- 3.1.1 Förde.Team bearbeitet beauftragte Dienstleistungen wie Inbound- und/oder Outboundtelefonie, Post- und Mailbearbeitung, Scandienstleistungen.
- 3.2 Marketing
- 3.2.1 Förde.Team erstellt Marketingauswertungen und -pläne. Diese Dienstleistung kann kostenpflichtig beauftragt werden. Ist diese Leistung nicht beauftragt, besteht kein Anspruch auf Herausgabe dieser Auswertungen und Pläne.
- 3.4 Prozessoptimierung
- 3.4 Förde.Team erarbeitet kostenlos Vorschläge zur Optimierung der Prozesse beim Auftraggeber, sollte entsprechendes Verbesserungspotenzial vorhanden sein.
- 3.4.2 Förde.Team kann diese Vorschläge an den Auftraggeber aushändigen.
- 3.4.3.Nur in dem Fall, dass der Auftraggeber einen oder mehrere Vorschläge erhält und umsetzt, besteht ein Vergütungsanspruch zu Gunsten von Förde.Team. Die Höhe der Vergütung wird im Vorwege und für den Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbart.
- 4. Pflichten des Auftraggebers, Vollmacht
- 4.1 Der Auftraggeber sichert zu, dass alle von ihm im Leistungsverzeichnis und bei der Beschreibung des Vorhabens gemachten Angaben vollständig und zutreffend sind. Sollten sich die im Leistungsverzeichnis gemachten Angaben während der Laufzeit der Zusammenarbeit ändern, ist der Auftraggeber verpflichtet, Förde.Team über die Änderungen schriftlich (E-Mail genügt) zu informieren.
- 4.2 Der Auftraggeber bevollmächtigt Förde.Team, verbindliche Terminvereinbarungen oder Preiszusagen zu treffen, wenn dies für die Kundenbearbeitung erforderlich ist.
- 4.6 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Förde.Team alle für die Ausführung der hier vereinbarten Leistungen notwendigen Unterlagen rechtzeitig und zeitnah vorgelegt werden. Alle Informationen, Vorgänge und Umstände, welche die Abwicklung des Auftrages beeinflussen, sind Förde.Team ebenfalls zeitnah mitzuteilen. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von Förde,Team bekannt werden.
- 5. Laufzeit und Beendigung der Zusammenarbeit
- 5.1 Die Zusammenarbeit beginnt mit der Rücksendung des unterschriebenen Dienstleistungsvertrages sowie des gegengezeichneten Leistungsverzeichnisses. gemäß Ziffer 4.1 dieser AGB und läuft auf unbeschränkte Zeit.
- 5.2 Die Zusammenarbeit kann durch beide Parteien jeweils mit einer Frist von sechs Monaten zum 30.06. oder 31.12. eines Jahres schriftlich gekündigt werden.
- 5.3 Das Recht der Parteien, die Zusammenarbeit beim Vorliegen wichtiger Gründe außerordentlich schriftlich zu kündigen, bleibt unberührt. Förde.Team hat insbesondere dann das Recht, die Zusammenarbeit außerordentlich zu kündigen, wenn im Rahmen der Erfüllung des Dienstleistungsvertrages seitens eines Auftraggebers mindestens einmal die Auszahlung der Vergütung des Dienstleistungsvertrages erheblich verzögert worden ist, obwohl dazu kein Grund bestand.
- 5.4 Mit Beendigung der Zusammenarbeit – gleich aus welchem Grund – wird Förde.Team den Auftraggeber aus dem Förde.Team-Auftraggeber-Register löschen. Dem Auftraggeber steht dann das Netzwerk von Förde.Team nicht mehr zur Verfügung. Zum Zeitpunkt der Beendigung der Zusammenarbeit, werden noch nicht abgeschlossene Projekte eingestellt und nicht weiter bearbeitet.
- 6. Haftung
- 6.1 Förde.Team haftet nur unbeschränkt:
- für vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen in der Auftragsbearbeitung, welche beim Auftraggeber zu einem wesentlichen materiellen Schaden geführt haben.
- für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit.
- 6.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von Förde.Team der Höhe nach begrenzt auf die Vergütung, welche Förde.Team aus der projektbezogenen Vergütung erhalten hat.
- 6.3 Eine weitergehende Haftung von Förde,Team besteht nicht.
- 6.4 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Förde.Team.
- 7. Verfahren bei Beendigung des Grundgeschäftes vor Fertigstellung
- 7.1 Sollte das Grundgeschäft – egal aus welchem Rechtsgrund (bspw. Kündigung, Aufhebung auch aufgrund von Tod oder Insolvenz) – vor Laufzeitende des Dienstleistungsvertrages beendet werden, ist Förde.Team davon unverzüglich schriftlich (E-Mail genügt) in Kenntnis zu setzen.
- 7.2 Der Auftraggeber und Förde.Team haben sich einvernehmlich über die zum Zeitpunkt der Beendigung an Förde.Team zu zahlende Vergütung zu einigen. Eine gegebenenfalls zu viel gezahlte Vergütung an Förde.Team wird an den Auftraggeber zurückerstattet.
- 7.3 Sollte eine Einigung über die Vergütung nicht erfolgen, ist eine geeignete Schlichtungsstelle anzurufen.
- 8. Änderung dieser AGB
- 8.1 Förde.Team ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Diese Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens zwei (2) Monate im Voraus in Textform (z.B. per E-Mail) mitgeteilt und treten an dem in der Benachrichtigung vorgeschlagenen Datum in Kraft und werden dadurch Vertragsgrundlage, wenn der Auftraggeber nicht zuvor gegenüber Förde.Team die Ablehnung dieser Änderungen mitteilt. Im letztgenannten Fall kann jede Partei die Zusammenarbeit schriftlich kündigen. Diese Kündigung tritt dann spätestens an dem in der Benachrichtigung bezeichneten Datum in Kraft. Förde.Team weist den Auftraggeber in der Nachricht, mit der Ihnen die Änderungen vorgeschlagen werden, auch noch einmal besonders auf das Ablehnungsrecht, die Frist dafür und die Möglichkeit zur Kündigung hin.
- 9. Änderung dieser AGB
- 9.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB einschließlich dieser Klausel bedürfen der Schriftform.
- 9.3 Korrespondenz, die nicht in Schriftform (sondern in Textform) erfolgen muss, kann per E-Mail über support@foerde.team abgewickelt werden.
- 9.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise gegen gesetzliche Regelungen verstoßen oder aus sonstigen Gründen nichtig oder undurchführbar sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen in diesen AGB nicht berührt. Nichtige oder undurchführbare Bestimmungen werden durch diejenige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen/undurchführbaren am nächsten kommt.
- 9.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden – sofern vorhanden – keine Anwendung.
- 9.6 Diese AGB unterliegen ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980). Sofern der Auftraggeber nicht Verbraucher ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Förde,Team vereinbart.
Flensburg, 21.11.2024